Ab Juni 2026 dürfen Kontrollkarten frühestens ab dem 1. bis 4. Tag des Folgemonats beim Amt für Volkswirtschaft eingereicht werden.
Beispiel: Die Abgabe der KontrollkarteJuni 2026 somit frühestens ab 01.07.2026 bis 04.07.2026 für eine fristgerechte Prüfung und Auszahlung durch die Arbeitslosenversicherung.