Ab Juni 2026 dürfen Kontrollkarten erst ab dem 1. Arbeitstag des Folgemonatsbeim Amt für Volkswirtschaft eingereicht werden.
Beispiel: Die Abgabe der KontrollkarteJuni 2026 somit frühestens ab 01.07.2026 bis 4. des Folgemonats für eine fristgerechte Prüfung und Auszahlung durch die Arbeitslosenversicherung.