Arztzeugnis einreichen

Bitte beachten Sie, dass das Arztzeugnis bis spätestens am fünften Arbeitstag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit dem Amt für Volkswirtschaft vorliegen muss.

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Bewahren Sie das Original-Arztzeugnis während der gesamten Rahmenfrist auf. Auf Verlangen muss dieses dem Amt für Volkswirtschaft eingereicht werden.

Mit diesem eFormular können Sie zum Nachweis einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit / bei Mutterschaft ein Arztzeugnis hochladen und direkt dem AMS FL übermitteln. 

Eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit, Unfall oder Mutterschaft müssen Sie innerhalb eines Arbeitstages nach Beginn dem AMS FL melden und mit einem Arztzeugnis nachweisen. Das Arztzeugnis ist spätestens am fünften Arbeitstag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit dem Amt für Volkswirtschaft vorzulegen. Bei einer länger dauernden Vermittlungsunfähigkeit müssen Sie die Arztzeugnisse jeweils monatlich bis spätestens am fünften Tag des folgenden Monats einreichen. 

Nach dem Absenden des eFormulars erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Bei Rückfragen zum eingereichten eFormular wird sich Ihr/e Personalberater/in mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit der Vorlage des Arztzeugnisses kommen Sie Ihrer gesetzlichen Meldepflicht nach. Bei verspäteter oder fehlender Vorlage besteht kein Taggeldanspruch für die Tage vor der Vorlage.

Ihr eFormular wurde an den AMS FL versendet.

Sie erhalten eine Kopie des Dokumentes per E-Mail. Sollten Sie keine Benachrichtigung erhalten, wenden Sie sich bitte an das Office-Management des AMS FL unter der Telefonnummer 236 68 75.